Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Rentenversicherungen u.ä. sind dem Vermögen im Rahmen des BAföG grundsätzlich anzurechnen. Solche Vermögensposten sind von der Vermögensrechnung jedoch dann freizustellen, wenn die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Verwertung ist auf das ökonomische Kalkül eines rational…