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Allgemeine Fachartikel

Wird die Ein-Jahres-Frist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X von der Behörde nicht eingehalten, so scheidet eine Rücknahme von Bescheiden und damit auch die Rückforderung von Leistungen mit Wirkung für die Vergangenheit aus, lediglich eine Rücknahme mit…
Rechtsanwälte Graf von Seckendorff

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